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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Dienstleistungen von Jürgen Michael Krömer – Meramiru Yoga Bremen (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst insbesondere:

  • zertifizierte Yoga-Präventionskurse gemäß § 20 SGB V,

  • Business Yoga (betriebliche Gesundheitsförderung),

  • Personal Yoga (Einzelunterricht),

  • themenspezifische Workshops.

(3) „Teilnehmer“ im Sinne dieser AGB ist die natürliche Person, die an einer Kurseinheit, einem Workshop oder einem Personal-Yoga-Termin teilnimmt. Bei Business Yoga ist Vertragspartner des Anbieters das beauftragende Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“); die einzelnen Kursteilnehmenden werden im Rahmen dieser AGB gleichwohl als Teilnehmer bezeichnet, soweit es um die Durchführung der Kurseinheiten geht.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Ihre Anmeldung über die Website, per E-Mail oder in sonstiger Textform stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.

(2) Bei Business Yoga kommt der Vertrag durch Unterzeichnung eines separaten Rahmenvertrages oder durch schriftliche Bestätigung eines Angebots zustande.

(3) In allen anderen Fällen kommt der Vertrag durch die Bestätigung des Anbieters zustande; eine Bestätigung in Textform, etwa per E-Mail, ist hierfür ausreichend.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Allgemeine Fälligkeit: Kursgebühren und Honorare sind nach Rechnungsstellung sofort fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos per SEPA-Überweisung oder Wero auf das Geschäftskonto des Anbieters. Bei Präventionskursen und Workshops muss der Betrag spätestens 7 Tage vor Kursbeginn auf dem Konto des Anbieters eingegangen sein, damit der reservierte Platz erhalten bleibt.

(2) Hinweis gemäß § 19 UStG: Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG. Alle genannten Preise sind Endpreise; eine Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht erhoben.

(3) Sonderregelung für AOK-Gesundheitsgutscheine: Rechnen Sie über einen AOK-Gesundheitsgutschein ab, sind Sie verpflichtet, diesen im Original vor dem ersten Kurstermin beim Anbieter einzureichen.

(4) Sonderregelung für Firmenfitness (Epassi Deutschland, ehemals Hansefit): Für die feste Platzgarantie im geschlossenen Kurssystem fällt ein Eigenanteil (Zuzahlung) in Höhe von 35,00 EUR an. Dieser ist nach separater Rechnungsstellung innerhalb der dort genannten Frist vorab zu überweisen. Zusätzlich sind Sie verpflichtet, vor jedem Kursbeginn eigenständig den ausliegenden QR-Code des jeweiligen Systems (Epassi bzw. Hansefit) vor Ort im Studio für den digitalen Check-in zu scannen.

§ 4 Kein Widerrufsrecht für termingebundene Dienstleistungen (Information für Verbraucher)

Die vom Anbieter angebotenen Dienstleistungen (geschlossene Präventionskursblöcke, feste Workshops und fest vereinbarte Personal-Yoga-Termine) sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht hierfür kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Jede Anmeldung zu einem Kurs, Workshop oder Personal-Yoga-Termin ist daher mit Abschluss des Buchungsvorgangs verbindlich und kann nicht widerrufen werden.

§ 5 Regelungen für Selbstzahler (Präventionskurse, Workshops, Personal Yoga)

5.1 Stornierung durch den Teilnehmer

(1) Personal Yoga und Einzeltermine: Sagen Sie den vereinbarten Termin spätestens 24 Stunden vorher in Textform ab, entstehen Ihnen keine Kosten. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das Honorar in voller Höhe als pauschalierter Schadensersatz fällig. Ihnen bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(2) Präventionskurse und Workshops: Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Kurs- bzw. Workshopbeginn kostenfrei möglich. Danach wird die volle Gebühr als pauschalierter Schadensersatz fällig, es sei denn, Sie stellen einen Ersatzteilnehmer. Auch hier bleibt Ihnen der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Erfolgt Ihre Buchung selbst erst innerhalb dieser 14-Tage-Frist, ist eine kostenfreie Stornierung ab dem Zeitpunkt der Buchung ausgeschlossen.

5.2 Kursausfall durch den Anbieter / höhere Gewalt

(1) Absagevorbehalt: Der Anbieter kann einzelne Kurseinheiten aus wichtigem Grund absagen (z. B. akute Erkrankung des Kursleiters, unvorhersehbare Nichtnutzbarkeit der Kursräumlichkeiten oder sonstige Fälle höherer Gewalt). Sie werden hierüber unverzüglich in Textform, etwa per E-Mail, informiert.

(2) Nachholtermin: Für eine abgesagte Kurseinheit bietet der Anbieter einen adäquaten Nachholtermin an.

(3) Können Sie an diesem Nachholtermin aus wichtigem Grund nicht teilnehmen (z. B. nachgewiesene berufliche Verpflichtung oder Erkrankung), erhalten Sie eine zeitanteilige Rückerstattung der Kursgebühr in Höhe von 17,00 EUR pro ausgefallener Kurseinheit (170,00 EUR Kursgebühr geteilt durch 10 Einheiten).

(4) Möchten Sie stattdessen die volle Einheitenzahl erreichen – etwa um bei Ihrer eigenen Krankenkasse eine Erstattung gemäß § 10 zu beantragen –, kann der Anbieter Ihnen anstelle der Rückerstattung im Einzelfall aus Kulanz und vorbehaltlich freier Kapazitäten gestatten, an der entsprechenden Einheit einer parallel laufenden Kursgruppe teilzunehmen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht; ob Ihre Krankenkasse eine solche Ersatzstunde für die Erstattung anerkennt, müssen Sie eigenständig klären.

§ 6 Regelungen für Teilnehmer mit AOK-Gesundheitsgutschein

6.1 Anwesenheitspflicht und Kassenerstattung

(1) Die Abrechnung über den AOK-Gesundheitsgutschein setzt eine physische Anwesenheit von mindestens 80 % der Kurseinheiten voraus (mindestens 8 von 10 Einheiten).

(2) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die tatsächliche Bewilligung oder die exakte Erstattungshöhe durch die AOK.

6.2 Fehlzeiten und Ausfallgebühr

(1) Fehlen Sie an 3 oder mehr Terminen, erlischt Ihr Anspruch auf Kassenerstattung. In diesem Fall gilt:

  • Die reguläre Kursgebühr in Höhe von 170,00 EUR wird als private Ausfallgebühr fällig.

  • Sie erhalten den damit ungültigen Gutschein zurück.

(2) Ausnahme (Härtefall): Diese Regelung gilt nicht, wenn das Fehlen unverschuldet war und Ihnen die AOK schriftlich einen Härtefall bestätigt. Diese Bestätigung müssen Sie dem Anbieter bis zum Kursende vorlegen.

(3) In jedem Fall bleibt Ihnen der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.3 Kursausfall durch den Anbieter und Nachholtermine

(1) Der Anbieter kann eine Kurseinheit aus wichtigem Grund absagen (z. B. akute Erkrankung des Kursleiters, unvorhersehbare Nichtnutzbarkeit der Kursräumlichkeiten oder sonstige Fälle höherer Gewalt). In diesem Fall bietet der Anbieter einen Nachholtermin an, um die für die Kassenerstattung erforderliche Gesamtzahl von 10 Kurseinheiten sicherzustellen.

(2) Können Sie diesen angebotenen Nachholtermin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen, gilt Folgendes:

  • Dies wird nicht als schuldhafte Fehlzeit im Sinne von § 6.2 gewertet.

  • Der Anbieter kann Ihnen alternativ im Einzelfall aus Kulanz und vorbehaltlich freier Kapazitäten gestatten, stattdessen an der entsprechenden Einheit einer parallel laufenden Kursgruppe teilzunehmen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht; ob die jeweilige Krankenkasse eine solche Ersatzstunde für die Erstattung anerkennt, müssen Sie eigenständig klären.

  • Führt das Nichtwahrnehmen des Nachholtermins – auch bei einer möglichen Teilnahme an einer Parallelgruppe – dazu, dass die Mindestanwesenheit von 80 % unterschritten wird und die AOK die Abrechnung deshalb ablehnt, wird Ihnen der Gutschein zurückgegeben.

  • Eine private Nachberechnung der vollen Kursgebühr (170,00 EUR) erfolgt in diesem Fall nicht – es sei denn, Sie hatten die zulässige Fehlzeitgrenze bereits vor dem vom Anbieter verursachten Ausfall durch eigene, unentschuldigte Fehlzeiten überschritten.

§ 7 Regelungen für Firmenfitness (Epassi Deutschland, ehemals Hansefit)

7.1 Zuzahlung und Check-in

Zuzahlung, Rechnungsstellung und die Pflicht zum digitalen Check-in vor Ort sind in § 3 (4) geregelt.

7.2 Fehlzeiten und Ausfallgebühr

(1) Verpasste Termine im geschlossenen Kursblock können nicht über den Aggregator abgerechnet werden. Für jede verpasste Kurseinheit wird daher nach Kursende eine pauschale Ausfallgebühr von 12,00 EUR privat in Rechnung gestellt.

(2) Ausnahme: Diese Gebühr entfällt bei unverschuldeter, akuter Krankheit, wenn Sie diese innerhalb von 7 Tagen nach dem versäumten Termin durch ein ärztliches Attest in Textform nachweisen.

(3) Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Einnahmeausfall entstanden ist.

7.3 Kursausfall durch den Anbieter und Nachholtermine

(1) Der Anbieter kann eine Kurseinheit aus wichtigem Grund absagen (z. B. akute Erkrankung des Kursleiters, unvorhersehbare Nichtnutzbarkeit der Kursräumlichkeiten oder sonstige Fälle höherer Gewalt). In diesem Fall bietet der Anbieter einen adäquaten Nachholtermin an.

(2) Können Sie am angebotenen Nachholtermin nicht teilnehmen, erfolgt für diesen Termin kein digitaler Check-in. Der auf diese Kurseinheit entfallende Anteil Ihres gezahlten Eigenanteils wird Ihnen zurückerstattet.

§ 8 Business Yoga

Die Stornierungsfristen und Ausfallregelungen für Firmenkurse werden individuell im jeweiligen Angebot oder Rahmenvertrag mit dem Auftraggeber geregelt.

§ 9 Gesundheitliche Eignung, Haftung und Garderobe

9.1 Gesundheitliche Eignung und Abgrenzung zur Therapie

(1) Die Teilnahme an den Kursen und Workshops erfolgt auf eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer versichert, sportgesund zu sein.

(2) Bei Vorerkrankungen, akuten Verletzungen, chronischen Beschwerden oder einer Schwangerschaft holen Sie vorab eigenständig eine ärztliche Abklärung ein.

(3) Die angebotenen Leistungen dienen ausschließlich der Primärprävention sowie der allgemeinen Gesundheits- und Wohlbefindensförderung. Auch wenn der Anbieter über bewegungstherapeutische Qualifikationen verfügt, stellen die Yoga-Kurse und Workshops keine Heilbehandlung, medizinische Therapie oder physiotherapeutische Behandlung dar und ersetzen eine solche nicht.

9.2 Haftungsmaßstab des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen) bleibt hiervon unberührt, wird jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Garderobe und mitgebrachte Gegenstände

(1) Das Mitbringen von Kleidung, Wertgegenständen, Bargeld oder sonstigen persönlichen Gegenständen in die Räumlichkeiten des Anbieters, einschließlich Umkleidebereiche und Yoga-Räume, erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Durch das Bereitstellen offener Ablagemöglichkeiten oder Umkleideräume kommt kein Verwahrungsvertrag zustande; eine Bewachungs- oder Obhutspflicht des Anbieters wird hierdurch nicht begründet.

(3) Eine Haftung des Anbieters für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Es wird dringend empfohlen, keine Wertgegenstände oder größeren Geldbeträge in die Umkleideräume mitzubringen.

§ 10 Allgemeiner Hinweis zur Krankenkassenerstattung

Unabhängig von der jeweiligen Krankenkasse ist die physische Anwesenheit von mindestens 80 % der Kurstermine Voraussetzung für die Ausstellung einer Erstattungsbescheinigung (vgl. § 6.1). Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die tatsächliche Bewilligung oder die exakte Erstattungshöhe durch die jeweilige Krankenkasse des Teilnehmers.

§ 11 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge und laufende Kursblöcke gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.

§ 12 Schlussbestimmungen, Online-Streitbeilegung und salvatorische Klausel

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person, wird Bremen als Gerichtsstand vereinbart. Für private Endverbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

(2) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Verbraucher unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.